Hintergrund
Die österreichischen Universitäten haben seit
01.01.2004 die rechtlichen Voraussetzungen, um
Erfindungen und Entwicklungen selbständig
wirtschaftlich zu verwerten. Das Universitätsgesetz
2002 hat die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür
geschaffen, dass Universitäten an ihrer Einrichtung
getätigte Diensterfindungen aufgreifen und
kommerziell nützen können.
Zur Nützung dieses Potentials ist seitens der
Universitäten Geistiges Eigentum (IP = Intellectual
Property) von wirtschaftlichem Wert zu
identifizieren, bei erfolgter Aufgriffsentscheidung
angemessen zu sichern und schliesslich
kommerzieller Verwertung – z.B. durch Vergabe von
Lizenzen oder Gründung von Spin-offs - zuzuführen.
Die Erfinder werden an Verwertungserlösen
aufgegriffener Erfindungen im Erfolgsfall
beteiligt. Für die optimale Abwicklung
beschriebener Schutzrechtsaktivitäten sorgen an den
jeweiligen Universitäten eigene
Verwertungsspezialisten (Innovationsscouts) der
Förderaktion uni:invent.